Inhaberin
Margarete Sennekamp
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Gesetzliche Berufsbezeichnung
Heilpraktikerin
Heilpraktikererlaubnis in Deutschland erteilt am 03.07.1996 durch die Stadt Freiburg,
Amt für Öffentliche Ordnung
Rechtsgrundlage
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz, BGBI. III 2122-2)
Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BGBI. III 2122-2-1)
Geltungsbereich
Bundesrepublik Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt
Margarete Sennekamp
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